Hauptstandort Aschersleben
Berufsbildende Schulen I des Salzlandkreises WEMA
Salzlandkreis
Magdeburger Str. 22
06449 Aschersleben
Öffentliche Verkehrsmittel:
Bahnhof - Herrenbreite 24,
06449 Aschersleben
Bushaltestelle Magdeburger Straße (Linien 140, 141, 142, 144, 145, 146, 147, 148, 240)
Nebenstandort Staßfurt
Berufsbildende Schulen I des Salzlandkreises WEMA
Salzlandkreis
Salzwerkstraße 6
39418 Staßfurt
Öffentliche Verkehrsmittel:
Bahnhof - Zollstraße 16,
39418 Staßfurt
Bushaltestelle Salzwerkstraße (Linien 111, 151, 158)
An beiden Schulstandorten sind Parkplätze am Gebäude vorhanden.
Erste Informationen erhälst du hier auf unserer Homepage. Nutze den interaktiven Wegweiser, um einen zu dir passenden Schulabschluss an unserer Schule zu finden oder informiere dich unter Bildungsangebot über alle Bildungsgänge an unserer Schule. Für weitere Fragen stehen wir dir gerne zur Verfügung:
- Stellvertretende Schulleiterin Frau A. Ducke
- E-Mail:aducke@kreis-slk.de
- Sekretariat: Frau Schneider und Frau Krausholz
- Tel.: 03471 684 – 620110
- Mo - Do 07:00 bis 15:00 Uhr / Fr 07:00 bis 12:00 Uhr
- Sekretariat Staßfurt: Frau Scholz
- Tel.: 03471 684 – 620210
- Mo - Fr 07:00 bis 14:00 Uhr
Deine Ausbildung an der WEMA wird klassische durch deinen Stundenplan und einen Blockplan bzw. Beschulungsplan geregelt.
Deinen Stundenplan und alle weiteren Dokumente für eine erfolgreiche Schulzeit bei uns erhälst du am Tag deiner Einschulung von deinem Klassenlehrer / deiner Klassenlehrerin. Danach findest du ihn im Schulportal Xschool. Die Login-Daten gibt es ebenfalls am ersten Schultag.
Den für dich vlt neuen Blockplan findest du in unserer Service-Ecke auf der Homepage. Dieser zeigt dir, gerade in der dualen Ausbildung mit einem betrieblichen Ausbildungsanteil, wann du zu uns in die Schule kommst und wann du in deinen Betrieb gehst.
In der dualen Ausbildung sind Urlaubstage während des Schulbesuchs nicht zulässig.
Bei besonderen Anlässen, z. B. Führerscheinprüfungen oder wichtigen Familienangelegenheiten, beantragst du bitte vorher über die Klassenleitung eine Beurlaubung. Das entsprechende Formular erhälst du hier unter Unterrichtsfreistellung oder im Sekretariat. Die Beurlaubung ist von der Klassenleitung und ggf. von der Schulleitung zu genehmigen. Auch betriebliche Veranstaltungen (z.B. teambildende Maßnahmen, Schweißkurse, ...), die in die Schulzeit fallen, müssen vorher mit der Klassenleitung abgesprochen werden.
Bis zum Dezember 2022 gab es sie noch: die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf dem typischen gelben Papier. Dies hat sich zum 01. Januar 2023 geändert. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird nur noch elektronisch an die Krankenkasse übermittelt (eAU-Verfahren).
- Alle Schülerinnen und Schüler sind zur unverzüglichen Anzeige der Krankmeldung (am 1. Tag der Abwesenheit) in der Schule verpflichtet. Du melden dich hierzu telefonisch oder per E-Mail im Sekretariat in Aschersleben oder Staßfurt.
- Bist du gesetzlich versichert bekommst auch beim eAU-Verfahren vom Arzt noch eine Bescheinigung über die Krankschreibung mit voraussichtlicher Dauer der Krankschreibung (als Ausdruck oder per E-Mail).
- Zur Glaubhaftmachung von krankheitsbedingtem Fehlen ist diese Bescheinigung von dir bis zum 3. Tag der Krankschreibung vorrangig per E-Mail oder nachrangig per Post an das Sekretariat weiterzuleiten oder persönlich vorzulegen. Den ICD-Code auf der Bescheinigung darf bzw. sollte vorher von dir geschwärzt werden. Das kann auch beim Einscannen der Bescheinigung im Sekretariat durch Abdecken des ICD-Codes erfolgen. Das Original verbleibt bei dir und ist im Bedarfsfall in der Schule vorzulegen. Diese Bescheinigung hebst du im Original bis zur Beendigung deines Bildungsganges an der WEMA auf.
Hinweis Berufsschule: Alternativ kann der Ausbildungsbetrieb die eAU-Daten zeitnah an das Sekretariat per E-Mail übermitteln. Du teilst mit der Krankmeldung am 1. Tag der Abwesenheit dem Sekretariat mit, ob die eAU-Daten durch den Ausbildungsbetrieb an die Schule übermittelt werden. Du bist für die Übermittlung verantwortlich. Die Datenübermittlung kann aufgrund der Datenbereitstelllung durch die Krankenkassen 14 Tage dauern.
Hinweis Berufliches Gymnasium (Qualifikationsphase): Du zeigst die Bescheinigung (in digitaler Form als eingescannte Bescheinigung oder mit der App der Krankenkasse) bei den Kurslehrkräften vor. - Das Sekretariat leitet die E-Mail an die dienstliche E-Mail-Adresse der/des Klassenlehrer*in weiter und archiviert diese digital im Sekretariatsordner.
Die WEMA konnte in den letzten Jahren durch eine effektive und zielorientierte Arbeit in verschiedenen Teams unter anderem vom "Digital-Pakt-Schule" profitieren. Durch frühzeitiges Erarbeiten der erforderlichen Unterlagen und Nachweise können unsere Lehrkräfte heute mit einer umfangreichen Ausstattung an moderner Hardware den Unterricht für die bereits laufende Digitalisierung der Arbeitswelt gestalten.
- Digitale Tafeln oder Beamer in fast jedem Unterrichtsraum
- freies WLAN für alle Schüler*innen an beiden Standorten
- Dongles zum kabellosen Verbinden von Smartphones oder Laptops mit Anzeigegeräten im Unterricht
- Konferenzsysteme für Videokonferenzen zwischen den Standorten
- Cloudbasierte Speicherplätze für alle Lehrkräfte und Schüler*innen für Unterrichtsmaterialien
- mobile Laptop-Klassensätze für den Gebrauch im Unterricht
- Software-Ausstattung der PC-Kabinette
- Erprobung von BYOD (Bring Your Own Device) in ausgwählten Klassen durch Kooperation mit Ausbildungsbetrieben
Wer nachweislich wegen Ausfällen von Verkehrsmitteln nicht in der Schule erscheinen kann hat dies nicht zu verantworten. Du bist allerdings dazu verpflichtet, unverzüglich dem Sekretariat mitzuteilen, ob du später oder gar nicht am Unterricht teilnehmen wirst. Ein Nachweis in Form eines Fotos, auf dem ersichtlich ist, dass der Zug ausgefallen ist, oder eine Bescheinigung vom Bahnpersonal, sollte der Klassenleitung vorgelegt werden.
Grundsätzlich ja, allerdings bist du auf dem gesamten Schulgelände und auf deinem direkten Schulweg (hin und zurück) über die Schule versichert. Verlässt du das Schulgelände oder machst auf deinem Schulweg einen Besuch im nächsten Supermarkt erlischt der Versicherungsschutz. Dies gilt sowohl für voll- als auch minderjährige Schüler.